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Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung haben nach Prüfung durch das Jugendamt bei vorliegender Teilhabebeeinträchtigung Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII.
In der Familien-Werkstatt bieten wir eine systemisch ausgerichtete Autismus-Beratung an. Diese setzt sich aus drei Säulen zusammen, bei denen es darum geht, sowohl mit dem Kind als auch dem dazugehörigen Familiensystem zu arbeiten.
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